Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der SARIANA Comfort GmbH
Lehargasse 9, 1060 Wien
FN 326544m
Allgemeine Grundlagen:
1.1 Sämtliche Rechtsgeschäfte werden im Namen und für Rechnung der SARIANA Comfort GmbH, mit Sitz in 1060 Wien, Lehargasse 9 - im folgen kurz SARIANA genannt – abgeschlossen, welcher die Vertragserfüllung obliegt und an die alle Zahlungen zu leisten sind.
1.2. Mangels ausdrücklich abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgen Lieferungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die vom Kunden durch die Bestellung, spätestens aber durch Übernahme der Lieferung als Vertragsbestandteil akzeptiert werden. Soweit in diesen Bedingungen keine speziellen Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, Werkbestellern und sonstigen Vertragspartnern– im folgenden kurz Kunden genannt – finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde bei der Bestellung auf solche AGB verweist und SARIANA nicht widerspricht, oder in den AGB des Kunden die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt wird. Schweigen von SARIANA gilt niemals als Zustimmung.
2. Vertragsabschluss/Vertragsänderungen:
2.1. Die Angebotspalette von SARIANA ist unverbindlich und freibleibend. SARIANA behält sich vor, während der Gültigkeitsdauer der Kataloge und Prospekte, Produkte aus dem Programm zu nehmen oder zu ersetzen sowie Änderungen vorzunehmen. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Kaufvertragsabschluss dar. Der Vertragsabschluss kommt durch Annahmeerklärung oder tatsächliche Lieferung zustande.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2.3. SARIANA ist jederzeit berechtigt, Anbote und Bestellungen eines Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn die vom Kunden übermittelten Daten unvollständig, unglaubwürdig, unrichtig oder ihre Richtigkeit zweifelhaft sind, der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber SARIANA nicht erfüllt hat oder eines in der Vergangenheit begründetes Vertragsverhältnis zu dem Kunden aufgrund Verletzung wesentlicher Verpflichtungen des Vertrages durch den Kunden geendet hat. Im Fall einer Ablehnung, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der ihm allenfalls hierdurch entstehenden Schäden und/oder Aufwendungen.
3. Leistungen/Lieferungen:
3.1. Angaben zur Lieferzeit werden nach Kräften eingehalten, sind aber unverbindlich. Die Bestellung wird unter dem Vorbehalt angenommen, dass SARIANA selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die allenfalls nicht gegebene Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und kann nach deren erfolglosen Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Sofern SARIANA kein grobes Verschulden trifft, stehen dem Kunden in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber SARIANA auf Ersatz ihm allfällig entstandener Schäden und/oder Aufwendungen zu.
3.2. Lieferungen, die mehrere Einheiten umfassen, berechtigen SARIANA zur Lieferung in Teilen und Legung von Teilrechnungen.
3.3. Umstände, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, und behördliche Eingriffe in das Vertragsverhältnis entbinden SARIANA von der Lieferpflicht und berechtigen sie zum Vertragsrücktritt, sofern sie nicht nachweislich vorsätzlich oder grob schuldhaft herbeigeführt wurden. Punkt 3.1. gilt entsprechend.
3.4. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Waren an den Transporteur übergeben wurden. Die Kosten der Lieferung trägt der Kunde.
4. Preise/Zahlungen:
4.1. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer.
4.2. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind Lieferungen und Leistungen im Voraus zu bezahlen. Jedenfalls werden Forderungen Zug um Zug bei Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung und Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
4.3. Zahlungsort ist der Sitz des Zahlungsempfängers
4.4. Alle Zahlungen haben durch rechtzeitige Überweisung oder auf Verlangen von SARIANA vor Warenübergabe in bar zu erfolgen. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt auf Gefahr des Käufers nur zahlungshalber und ohne Verpflichtung zur Einlösung und kann jederzeit ohne Angaben von Gründen – und ohne Haftung von SARIANA für allenfalls dem Kunden hierdurch entstehenden Schäden und Aufwendungen – abgelehnt werden.
4.5. Der Abzug allenfalls vereinbarter Nachlässe für prompte Zahlungen (Skonti) ist unzulässig, solange ältere fällige Forderungen aushaften.
4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen SARIANA Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zu. Der Kunde ist überdies verpflichtet SARIANA sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung getätigten Aufwendungen, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, sowie Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
4.7. Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert, ist SARIANA auch berechtigt, alle ihre Forderungen sofort fällig zu stellen und noch nicht oder nur teilweise erfüllte Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG tritt Terminverlust bloß dann ein, wenn – trotz vollständiger Erfüllung des Vertrags durch SARIANA – eine von ihm zu erbringende Teilleistung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes nicht erbringt. SARIANA ist in einem solchen Fall auch berechtigt, die sofortige Rückgabe bereits gelieferter Waren zu begehren.
4.8. SARIANA ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf Forderungen ihrer Wahl anzurechnen. Zahlungen werden – wenn SARIANA keine Erklärung abgibt – auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
4.9. In Saldomitteilungen ausgewiesene Beträge gelten als richtig anerkannt, wenn sie nicht binnen 10 Tagen bestritten werden; eine Änderung von Fälligkeiten tritt durch Saldomitteilungen nicht ein.
4.10. Eine Aufrechnung von allfälligen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von SARIANA ist dem Kunden nicht gestattet. Für Kunden, die Verbraucher sind, besteht eine Berechtigung zur Aufrechnung nur dann, wenn, SARIANA die Ansprüche anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt sind.
5. Eigentumsvorbehalt:
5.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SARIANA. Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SARIANA nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen. Im Falle der Zustimmung von SARIANA ist der Kunde berechtigt, über die Ware in der im ordentlichen Geschäftsbetrieb üblichen Weise (Verbrauch, Verarbeitung oder Weiterveräußerung) zu verfügen; in diesem Fall sind aber Einnahmen des Kunden aus der Verwertung unverzüglich an SARIANA auszufolgen. Die Forderung aus der Weiterveräußerung gilt jedenfalls an SARIANA abgetreten. Hierüber ist der Vertragspartner des Kunden zu informieren. Von der Geltendmachung von Rechten durch Dritte an der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware ist SARIANA umgehend zu verständigen. Der Kunde hat sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf diese Waren entstehen.
6. Gewährleistung/Schadenersatz:
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren und die für ihn erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu überprüfen und Mängel – bei sonstigem Verlust aller Ansprüche – binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich zu rügen. Berechtigte Gewährleistungsansprüche kann SARIANA nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rückerstattung des Entgeltes gegen Rücknahme der Ware erfüllen. Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von SARIANA in ihren Geschäftsräumlichkeiten oder direkt beim Kunden. Für Mängel, die bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen; sie gilt auch für Teillieferungen/-leistungen. Solche Mängel sind binnen 7 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen schriftlich geltend zu machen.
6.2. Allfällige Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen oder Teile derselben.
6.3. Rückgriffsansprüche gegen SARIANA, insbesondere nach § 933b ABGB, sind ausgeschlossen.
6.4. Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.5. SARIANA haftet nicht für Mängel oder Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch Abnützung, missbräuchliche oder unsachgemäße Verwendung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind oder, wenn der Kunde oder ein Dritter an den ihm gelieferten Gegenständen Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung vorgenommen hat.
6.6. Für Schäden aus nachweisbar verschuldeter Vertragsverletzung haftet SARIANA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte, soweit es sich um Personenschäden handelt.
6.7. SARIANA haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- und Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Gegenüber Unternehmen ist diese Haftung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden beschränkt.
6.8. In keinem Fall haftet SARIANA für Schäden, die dritte Personen erleiden, wie auch für Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenem Gewinn, indirekte Schäden und Seitenschäden.
6.9. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit der Höhe des vereinbarten Entgeltes für die beschädigte/ursächliche Ware beschränkt.
6.10. Ist der Kunde Unternehmer werden im Übrigen alle sonstigen Ansprüche des Kunden, insbesondere Anfechtung wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher sind die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
7. Gerichtsstand/Erfüllungsort/anwendbares Recht:
7.1. Erfüllungsort ist der Sitz der SARIANA Comfort GmbH.
7.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht.
7.3. Auf das zwischen den Parteien bestehende Verhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Regelungen für den Webshop sariana.com
8. Rücktrittsrecht für Verbraucher
8.1. Die Rücktrittsfrist für einen Verbraucher vom Vertragsabschluss im Fernabsatz beträgt 1 Woche. Sie beginnt bei Lieferungen von Waren mit deren Eingang beim Verbraucher, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief an SARIANA erfolgen.
8.2. Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug SARIANA die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und SARIANA ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Die Übernahme der Leistung durch den Verbraucher ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
8.3. Paketversandfähige Waren sind vom Verbraucher zurückzusenden, nicht paketversandfähige Waren werden von SARIANA beim Verbraucher abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung der Ware vereinbarungsgemäß zu tragen.
Versandrückkosten müssen im gleichen Rahmen wie der, der Zustellkosten sein.
8.4. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Rücktritt oder Widerruf gänzlich ausgeschlossen.
8.5. Rückgaberecht:
Der Verbraucher kann die erhaltene Ware innerhalb von 7 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform ( zB Brief oder E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens (tanja.halbmayr@sariana.com ). Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendung hat zu erfolgen an SARIANA Comfort GmbH, 8271 Bad Waltersdorf 236.
Im Falle einer wirksamen Rücknahme sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Ware kann nur im neuwertigen Zustand zurückgegeben werden. Das heißt, dass eine Nutzung des Artikels, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht ( entsprechend dem Probieren der Ware im Ladengeschäft vor dem Kauf), nicht erfolgt sein darf.
Die Erstattung von Zahlungen erfolgt innerhalb von 30 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Empfang der zurückgeschickten Ware bei SARIANA.
SARIANA akzeptiert nur Rücksendungen aus dem jeweiligen Lieferland.
Bei Versand wird die Kreditkarte des Kunden belastet. Im Falle einer Rücksendung wird eine Gutschrift auf das Konto des Kunden durchgeführt, eventuelle Verluste durch Währungsschwankungen werden nicht erstattet.
Fragen zum Rücknahmerecht beantwortet unsere Customer Care Hotline +43/1/8901676-100 oder tanja.halbmayr@sariana.com.
Gutscheine sind ab Kaufdatum 1 Jahr gültig und von der Rückgabe ausgeschlossen.
9. Sonstiges:
9.1. Die unter sariana.com angebotenen Waren sind auf der Internet-Seite in Form von digitalen Fotos von den real existierenden Waren dargestellt. Geringfügige Abweichungen zwischen Darstellung und Wirklichkeit stellen keinen Mangel der bestellten Ware dar.
9.2. Die unter sariana.com präsentierten Produkte zum Zeitpunkt des Besuchs des Kunden auf der Internet-Seite können möglicherweise nicht mehr verfügbar sein, ebenso können Preisänderungen erfolgt sein. Die angegebenen Preise sind in EURO inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten dargestellt.
9.3. SARIANA ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
9.4. Vertragsabschluß: Ein Vertrag zwischen SARIANA und dem Kunden kommt erst mit der Zusendung der bestellten Ware zustande. Mit dem Absenden
